Harold Treysse

Privat
13407, Berlin
04.03.2016

Prozesslandschaft in der Anwaltskanzlei (Unterstützungsprozesse)

Prozesslandkarte_1Nachdem wir in den bisherigen Artikeln die Managementprozesse und Kernprozesse kurz angeschnitten haben, möchte ich heute beginnen, auf die sogenannten Unterstützungsprozesse einzugehen.
Wie unterscheiden sich diese Unterstützungsprozesse von den Kernprozessen?
Während die Managementprozesse all die Prozesse umfassen, die ihre persönliche Entscheidung voraussetzen und zusätzlichen Weisungscharakter haben, die Kernprozesse immer mit dem eigentlichen Unternehmenszweck zusammenhängen und Garant für den wirtschaftlichen Erfolg der Kanzlei sind, also die sogenannten „Wertschöpfung Prozesse“, haben die Unterstützungsprozesse keine direkte Wertschöpfung.
Der Mandant wäre auch nicht bereit, für diese gesondert zu zahlen. Sie dienen auch nicht der direkten Zufriedenheit des Mandanten, sind dennoch für den reibungslosen Ablauf einer Anwaltskanzlei absolut notwendig. Sicherlich können einige der Unterstützungsprozesse Einwirkungen auf die Zufriedenheit des Mandanten haben, ich denke hier zum Beispiel an die diversen Serviceleistungen innerhalb einer Kanzlei, wie Bewirtung etc. Dieses hat aber nichts mit der direkten Zufriedenheit des Mandanten im Hinblick auf die Abwicklung des von ihm übertragenen Mandats zu tun.
Unterstützungsprozesse haben auch keine direkte Wertschöpfung, wie oben ausgeführt wird. Lassen Sie mich in dieses an einem kurzen Beispiel darlegen.

Die Erstellung einer Kostenberechnung innerhalb der Kanzlei durch Mitarbeiter oder auch durch den Anwalt, ist keine wertschöpfende Handlung. Die Wertschöpfung hat vielmehr bereits mit den Handlungen stattgefunden, die letztendlich mit der Kostenberechnung berechnet werden. So wurde zum Beispiel innerhalb eines Mandats eine umfangreiche Beratung durchgeführt. Diese stellt die tatsächliche Wertschöpfung dar, nicht die Kostenberechnung für diese Beratung.

Nachdem wir dieses geklärt haben, können wir auf die Bereiche der Unterstützungsprozesse eingehen.

Wie Sie aus der obigen Grafik ersehen können, wurden in unserer „Prozesslandschaft“ die Unterstützungsprozesse unterteilt in die Bereiche

  • allgemeine Betriebsabläufe
  • mandatsbezogene Betriebsabläufe
  • Infrastruktur
  • Bibliothek

Sie werden bei der Behandlung dieser einzelnen Bereiche feststellen, dass diese sehrwohl ineinander übergehen. Dennoch ist eine Unterteilung sinnvoll.
Gerade im Bereich der Unterstützungsprozesse sind hohe Effizienzpotenziale zu finden. Die einfachste Möglichkeit, solche zu heben ist immer wieder die Prüfung,

  • ob bestimmte Tätigkeiten überhaupt sinnvoll sind,
  • ob auf diese nicht verzichtet werden kann,
  • ob es Sinn macht, diese zusammenzulegen oder
  • auszulagern.

Auf diese Fragen werde ich in den nächsten Artikeln eingehen. Beginnen werde ich mit den „Allgemeinen Betriebsabläufen“.