Harold Treysse

Privat
13407, Berlin
27.11.2015

Neues zum beA (bitte etwas Abwarten)

Orlando Florian Rosu - FotoliaOrlando Florian Rosu – Fotolia

Ich weiß, die Überschrift ist ein wenig sarkastisch, aber wohl angemessen.

Allen, mit der Problematik der Softwareerstellung Befassten, war bewusst, dass die zum 1.1.2016 angekündigte Zurverfügungstellung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs ein zumindest sportliches Ziel darstellte.
So kam das, was kommen musste, der Zeitplan, d.h. die Zurverfügungstellung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs, kann nicht eingehalten werden.
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) teilt hierzu folgendes mit:

“Zum 01.01.2016 sollte jeder in der Bundesrepublik zugelassene Rechtsanwalt ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach erhalten. Mit der Entwicklung dieser Postfächer wurde 2013 die Bundesrechtsanwaltskammer betraut.

In den Tests der letzten Wochen hat sich gezeigt, dass die Qualität des beA noch nicht den Erwartungen der BRAK entspricht. Das Präsidium der BRAK hat deshalb beschlossen, den Start des beA zu verschieben und die Postfächer erst dann zur Verfügung zu stellen, wenn sichergestellt ist, dass alle vorgesehenen Funktionen verlässlich zur Verfügung stehen.

Die BRAK führt jetzt mit Atos, dem mit der Entwicklung des beA beauftragten Unternehmen, Gespräche, um festzulegen, bis zu welchem Termin alle notwendigen Tests und ggf. erforderliche Nachbesserungsarbeiten durchgeführt und abgeschlossen werden können. Der neue Starttermin wird auf der speziell zum beA eingerichteten Internetseite http://bea.brak.de veröffentlicht.”

Diese Mitteilung wird ergänzt, durch den Präsidenten der BRAK, Herrn Ekkehart Schäfer:

“….Atos, das mit der Entwicklung des beA beauftragte Unternehmen, wird jetzt einen neuen Projektplan vorlegen, aus dem sich dann auch ein neuer Starttermin ergeben wird. Das Datum werden wir sobald wie möglich auf unserer speziell zum beA eingerichteten Internetseite (http://bea.brak.de) veröffentlichen….”

Allerdings wird in keiner Weise erwähnt, dass die Bundesnotarkammer nicht in der Lage ist, bis zum 1.1.2016 alle zugelassenen Anwälte mit der sogenannten beA-Basiskarte zu versehen.
Die beA-Karte oder das Softwarezertifikat für Mitarbeiter wird für die zweite Jahreshälfte 2016 angekündigt.

Beides würde insgesamt dazu führen, dass zum einen eine Vielzahl von Rechtsanwälten nicht in der Lage wäre, das ihnen zugeteilte Postfach zu kontrollieren, zum anderen soweit sie die Basiskarte bereits erhalten hätten, nicht in der Lage wären, ihren Mitarbeitern auf das Postfach Zugriff zu verschaffen, so dass die gesamte Arbeit bei den Anwälten mindestens bis zum zweiten Quartal 2016 verbleiben würde. Dieses würde naturgemäß zu erheblichen organisatorischen Problemen innerhalb der Kanzlei führen.
Nicht erwähnt wurde auch, dass nach wie vor die Softwareanbieter von sogenannten “Anwaltsprogrammen” bisher keinen Zugriff auf eine Schnittstelle zum beA erhalten haben.
Alleine das wären schon Gründe gewesen, den Starttermin zum 1.1.2016 zu verschieben.

Soweit jetzt darauf hingewiesen wird, dass das beA den hohen Anforderungen, die an die Nutzerfreundlichkeit gestellt werden, nicht genügen könne, zeigt es doch, dass wohl relativ blauäugig an dieses Projekt herangegangen wurde.
Allgemein üblich bei der Softwareentwicklung ist eine Aufteilung in sogenannte Projektphasen und Meilensteine. Beides scheint bei der Entwicklung nicht berücksichtigt worden zu sein, da ansonsten hätte festgestellt werden können, ob

  • alle bisherigen Aktivitäten sich im Plan befinden und die Phase abgeschlossen werden, das Projekt also wie geplant fortgesetzt werden kann oder
  • Aktivitäten, die laut Planung bereits abgeschlossen sein sollten, erhebliche Abweichungen aufweisen und nachgearbeitet werden muss um die Phase abschließen zu können oder aber
  • Ereignisse eingetreten sind, die eine sinnvolle Projektfortsetzung als unmöglich erscheinen lassen.

Wäre das übliche Vorgehen eingehalten worden, hätte man bereits früher steuernd eingreifen können und so vermeiden können, dass sich anscheinend vorliegende Versäumnisse bis jetzt in ihrer Auswirkung so potenziert haben, dass eine Nutzung zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich oder nicht sinnvoll ist.
Dieses hat, wie bereits an ander Stelle erwähnt wurde, erhebliche Ähnlichkeit mit der Planung und Abwicklung des Projekts BER.
Auch dort wurde erst kurz vor Eröffnung – dieses allerdings bereits mehrfach –  die Reißleine gezogen.

Bleibt nur zu hoffen, dass die Verantwortlichen des beA die Probleme schneller in den Griff bekommen als die Verantwortlichen des BER.