Harold Treysse

Privat
13407, Berlin
05.05.2013

Humanisierung der Büroarbeit in der Anwaltskanzlei

Humanisierung der Büroarbeit

Im Bereich der Produktion wird vielfach von der Mensch-Maschinen-Beziehung gesprochen und hierauf der Begriff Humanisierung angewandt.

Für den Bereich “Büroarbeit” kann man den Begriff der Humanisierung mit dem Einsatz des Mitarbeiters nach

  • Eigenschaft und Kenntnis,
  • Fähigkeit und Fertigkeit

umschreiben, der sowohl

  • die Überforderung
  • als auch Unterforderung

des Mitarbeiters ausschließen soll.

Ergonomieanforderungen an den Arbeitsplatz sind ebenso eine Grundlage für die Humanisierung, wie Zielvereinbarung und Förderung durch Weiterbildung.

Eine absolute Humanisierung könnte man dann erreichen, wenn jeder Mitarbeiter entsprechend seinem eigenen Biorhythmus die Arbeit aufnehmen und beenden könnte. Er würde dann in den Hochphasen seiner Leistungsfähigkeit tätig sein.

Einige Arbeitszeitmodelle oder auch Arbeitsarten haben diesen Gedanken zum Gegenstand.

Gleitzeit

Einen wenn auch kurzen Schritt auf diesem Weg wurde mit der Einführung der Gleitzeit getan, die berücksichtigt, das unterschiedliche Leistungskurven zu unterschiedlichen Zeiten bestehen. Viele Mitarbeiter haben anfangs gegen die Einführung von Gleitzeit Bedenken gehabt. Der Vorteil, seine Arbeitszeit im Rahmen der vereinbarten Kernzeiten frei steuern zu können, wurde erst später erkannt. Hinzu kommt, dass durch die Aufzeichnung der Zeiten in vielen Fällen festgestellt werden konnte, dass Überstunden angesammelt wurden, deren Entstehung zu analysieren war. Ergebnis der Analysen war überwiegend, dass die Arbeit anders organisiert werden konnte, was wiederum zum Vorteil der Kanzlei und des Mitarbeiters war.

 

Heimarbeit

Ein weiterer Schritt wird die Möglichkeit der Heimarbeit oder besser noch, Telearbeit sein, wenn diese dann auch unter sozialen Gesichtspunkten geregelt wird, also kein Vereinsamungseffekt eintritt, die Einbindung in die Organisation durch Anwesenheitszeiten erfolgt und auch die zwischenmenschliche Komponente durch Kommunikation unter den Kollegen sichergestellt ist. Auf diesem Wege wird es noch viel zu regeln und bedenken geben. Soweit dieses aufgrund des Personalstandes möglich ist, wird in einer Vielzahl von Kanzleien bereits mit Heimarbeitern gearbeitet. Während in der Vergangenheit die Arbeit zum Heimarbeitsplatz transportiert werden musste, hat die zwischenzeitlich eingesetzte Technik die Möglichkeit gegeben, die Arbeit auf elektronischem Wege zu verteilen. Beide Arbeitsarten haben den Vorteil, dass gute Mitarbeiterinnen, denken wir einmal an die mit kleinen Kindern, gehalten werden konnten und der Kanzlei nicht „verloren“ gegangen sind.

Telearbeit

Der Begriff  Telearbeit hat sich erst durch Einsatz der elektronischen Arbeitsmittel etabliert. Im Gegensatz zur Heimarbeit nutzt der Mitarbeiter die Möglichkeit, über Datenleitung direkt auf dem Computer-System der Kanzlei zu arbeiten. Er hat damit Zugriff auf alle im Unternehmen zur Verfügung stehenden Daten, soweit er die entsprechende Zugriffsberechtigung besitzt. Diktate werden als digitale Dateien zur Verfügung gestellt, geschriebene Texte direkt in dem System gespeichert. Durch Telefonumleitung steht der Mitarbeiter auch bei dieser Arbeitsart den Mandanten zur Verfügung, ohne dass diese feststellen können, dass sich der Mitarbeiter nicht in der Kanzlei aufhält. Sicherlich wird es auch hier wiederum auf den jeweiligen Arbeitsbereich des Mitarbeiters ankommen. Nicht alle Bereiche sind in dieser Form abhandelbar. Auch die Größe der Kanzlei ist hier entscheidend.
Diese Art der Tätigkeit wird jedoch immer mehr zunehmen, d. h. der Mitarbeiter folgt nicht der Arbeit, sondern diese dem Mitarbeiter.
Wir kennen dieses bereits aus einigen virtuellen Anwaltskanzleien, bei denen die Anwälte wie auch die Mitarbeiter nicht mehr in einem, wie bisher gewohnten, Büro gemeinsam arbeiten.

Gerade für den Arbeitnehmer ist diese Art der Arbeit vorteilhaft. Erspart sie ihm doch teilweise lange Anfahrts- u. Heimwege. Wenn Sie einmal eine Anfahrtstrecke von einer halben Stunde unterstellen, kommt der Mitarbeiter auf eine tägliche Fahrtzeit von einer Stunde, im Jahr also auf 220 Stunden reine Fahrtzeit, die zum großen Teil bei Einsatz von Telearbeit vermieden werden könnten. Dieses wäre auch volkswirtschaftlich sinnvoll.

Ich werde in gesonderten Beiträgen auf die Möglichkeiten der Telearbeit in der Anwaltskanzlei weiter eingehen. Dieser Beitrag dient erst einmal der Sensibilisierung für dieses Thema.