Rechtsanwalt Götz Winter

Winter Rechtsanwälte
63477, Maintal
Rechtsgebiete
Immobilien, Baurecht, Architektenrecht Arbeitsrecht Zivilrecht

Rechtsprodukt

Beratung von Bauherren bei Baumängeln

Beratung zu Minderung, Nacherfüllung, Ersatzvornahme, Rücktritt oder Schadenersatz bei Baumängeln im Rahmen vom Hausbau (vor und nach Bauabnahme)

Angebot

Mit dem Bau eines eigenen Hauses beginnt für viele Menschen das größte Projekt ihres Lebens. Häufig kommt es bei großen Bauprojekten zu kleineren und manchmal auch zu größeren Baumängeln. Diese können vor Bauabnahme oder auch danach auftreten.
Ein Baumangel liegt vor, wenn die Bauleistung nicht wie vereinbart erfolgt ist und sich das Gewerk nicht für eine gewöhnliche Verwendung eignet und keine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Auftraggeber nach der Art des Werkes erwarten kann. Dabei muss die Bauleistung auch den geltenden Technikregeln gerecht werden. Da Bauprojekte immer arbeitsteilig erbracht werden, ist es häufig nicht einfach festzustellen, wer nun für den Mangel verantwortlich ist und wem gegenüber Ansprüche geltend gemacht werden können. Häufig sind auch Ansprüche gegen Architekten oder Bauleiter denkbar, die die Durchführung der einzelnen Leistungen überwachen sollen.
Wenn sie einen Baumangel feststellen, sollten sich zeitnah von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Dieser kann für sie die Abweichung des Soll- vom Ist-Zustand abgleichen, sie über ihre Rechte aufklären und ihnen Handlungsalternativen bezüglich der nächsten Schritte aufzeigen.

Ablauf der Rechtsberatung

1. Stellen sie die Beratungsanfrage beim Anwalt ihrer Wahl und wir leiten die Anfrage an den ausgewählten Anwalt weiter.
2. Der ausgewählte Anwalt wird ihre Anfrage prüfen. Anschließend wird er mit ihnen Kontakt aufnehmen und sie über das weitere Vorgehen sowie die zu erwartenden Kosten informieren.
3. In der Regel wird der Anwalt die für die Beratung erforderlichen Unterlagen bei ihnen anfordern und ihnen einen Beratungstermin anbieten.
4. Nach der Beratung wird der Anwalt (bei Beauftragung) die erforderlichen Schritte einleiten, die für ihre Rechtsvertretung erforderlich sind.
5. Bei Bedarf erhalten sie Gelegenheit zu Rückfragen und können ihre Vorstellungen von dem vorzubringenden Geschehensablauf und den Argumenten mit ihrem Anwalt besprechen und die erforderlichen Schritte auf ihre Bedürfnisse weiter anpassen lassen.

  1. Sie stellen eine Beratungsanfrage
  2. Wir schalten die Frage nach Prüfung für den Anwalt frei.
    Falls Rückfagen entstehen melden wir uns bei Ihnen
  3. Der Anwalt kann nun direkt mit Ihnen in Kontakt treten

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