Dr. Sebastian Kraska

80331, München
18.12.2020

Webseiten-Tracking: Keine Cookies zu Weihnachten

IITR Information[IITR – 18.12.20] Einen sehr lesenswerten Beitrag zum Thema Webseiten-Tracking hat der Journalist Richard Gutjahr auf seinem Blog unter dem Titel „Wir pfeifen auf Ihre Privatsphäre“ veröffentlicht. Er schildert eindrücklich die Verlagerung des Streits um Webseiten-Tracking auf die rechtskonforme Ausgestaltung der Einwilligungs-Einholung.

Den Beitrag von Herrn Gutjahr können Sie hier einsehen.

Webseiten-Tracking: Beschreibung für Agenturen

Wir selbst haben das Thema Webseiten-Tracking hier aufgearbeitet (sowohl in einem kurzen Video-Beitrag, einer ausführlichen Schilderung mit einem längeren Video-Beitrag sowie einer textlichen Kurzfassung, so dass dies auch einfach an Web-Agenturen zur datenschutzkonformen Ausgestaltung von Webseiten weitergeleitet werden kann).

Messung von anonymisierten Basis-Daten auch ohne Einwilligung

Für die meisten Unternehmens-Webseiten wird dabei die Messung von anonymisierten Basis-Daten genügen. Mit den entsprechend datenschutzkonform ausgestalteten Werkzeugen ist dies auch künftig ohne Einwilligung der Besucher zulässig.

CNIL: 100 Mio. Euro Bußgelder in Frankreich

Unterdessen hat die französische Datenschutz-Aufsicht CNIL Bußgelder gegen Amazon und Google in Höhe von zusammen über 100 Mio. EUR für datenschutzwidriges Webseiten-Tracking verhängt. Die zentralen Aspekte in dem Zusammenhang sind:

  • Individualisierendes Webseiten-Tracking darf nur gesetzt werden, wenn der Webseiten-Besucher vorher zugestimmt hat. Die Tracking-Tools dürfen nicht bereits geladen werden, wenn die Webseite selbst geöffnet wird
  • Webseiten-Besucher müssen transparent über die Verarbeitungszwecke informiert werden.
  • Es muss möglich sein, eine erteilte Einwilligung auch widerrufen zu können; diese Einstellungen müssen leicht zugänglich sein

 

Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer Datenschutzbeauftragter

Telefon: 089-1891 7360
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E-Mail: email@iitr.de

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