Dr. Sebastian Kraska

80331, München
26.06.2020

Datenschutz-Aufsicht Bayern: Checkliste Cybersicherheit für medizinische Einrichtungen

IITR Information[IITR – 26.6.20] Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (Datenschutz-Aufsicht für den öffentlichen Bereich in Bayern) sowie das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (Datenschutz-Aufsicht für Unternehmen in Bayern) haben eine gemeinsame Checkliste für das Thema Cybersicherheit bei medizinischen Einrichtungen veröffentlicht.

Zum Ziel der Checkliste heißt es:

Diese Handreichung ermöglicht einen Überblick einiger Praxismaßnahmen zur Cybersicherheit für medizinische Einrichtungen (…). (…) Der Fokus des Dokuments liegt auf der Verfügbarkeit der Daten bzw. Dienste bezüglich Angriffe aus dem Internet (…). Die aufgeführten Maßnahmen (…) stellen einen Best-Practice-Ansatz dar (…).

Weitere Informationen:

Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer Datenschutzbeauftragter

Telefon: 089-1891 7360
E-Mail-Kontaktformular
E-Mail: email@iitr.de

Information bei neuen Entwicklungen im Datenschutz

Tragen Sie sich einfach in unseren Newsletter ein und wir informieren Sie über aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht.