Rechtsanwalt Dr. Andreas Splittgerber

Reed Smith LLP
80331, München
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IT-Recht Gewerblicher Rechtsschutz
27.12.2012

Zur Haftung für Tweets und Re-Tweets

Im Managementment Blog der Wirtschaftswoche habe ich einen Gastbeitrag zur Haftung für Tweets und Re-Tweets verfasst (“Elektronisches Wiederkäuen kann heikel werden”), abrufbar unter: http://blog.wiwo.de/management/?p=646766&preview=true