Rechtsanwalt Dr. Andreas Splittgerber

Reed Smith LLP
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IT-Recht Gewerblicher Rechtsschutz
19.07.2011

Umsetzungsvorschlag des Bundesrates für Cookie-Richtlinie in TMG-Entwurf: Einwilligung

Entgegen der Aussage des Bundesgesetzgebers hat nun der Bundesrat einen Vorschlag zur Umsetzung der Cookie Richtlinie (vgl. Vorangegangener Beitrag) unterbreitet (http://www.bundesrat.de/cln_152/nn_2034972/SharedDocs/Drucksachen/2011/0101-200/156-11_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/156-11(B).pdf) . Der Bundesrat schlägt die Neueinfügung eines grundsätzlichen Einwilligungserfordernisses in § 13 (8) TMG vor:

 

"(8)Die Speicherung von Daten im Endgerät des Nutzers und der Zugriff auf Daten ,die im Endgerät des Nutzers gespeichert sind, sind nur zulässig, wenn der Nutzer darüber entsprechend Absatz1 unterrichtet worden ist und er hierin eingewilligt hat. Dies gilt nicht, wenn der alleinige Zweck die Durchführung der Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz ist oder wenn dies unbedingt erforderlich ist, um einen vom Nutzer ausdrücklich gewünschten elektronischen Informations-oderKommunikationsdienst zur Verfügung stellen zu können."

 

In der Begründung zu diesem Entwurf des TMG verweist der Bundesrat lapidar auf die EG Cookie Richtlinie. Das ist etwas dürftig und ideenlos, insbesondere in Anbetracht der derzeitigen Diskussion zur Umsetzung der Cookie Richtlinie. Zwar erwähnt § 13 (8) TMG-E zwei wichtige Ausnahmen, sodass zumindest der Einsatz von Cookies beim Online-Shopping (z.B. Warenkorb) ohne Einwilligung zulässig sein sollte. Weder der Gesetzesentwurf noch die Begründung dazu geben aber eine Unterstützung dazu, wie das Einwilligungserfordernis praktisch umgesetzt werden kann. Diskutiert werden hier zum Beispiel Browsereinstellungen oder Pop-Up Fenster. Es ist zu hoffen, dass dies im weiteren Gesetzgebungsverfahren nachgezogen wird, auch unter Berücksichtigung der Vorschläge der Werbewirtschaft und der Browserindustrie.