Rechtsanwalt Dr. Andreas Splittgerber

Reed Smith LLP
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30.05.2014

Google und das Right to be Forgotten ... und schon wieder der Perso

Wir haben das viel diskutierte Google-Suchmaschinenurteil (Google Spain SL and Google Inc AEPD and González [2014] EUECJ C-131/12) hier intensiv besprochen.

Nun hat Google das Urteil umgesetzt und hier eine  "Löschanfrageseite" eingerichtet. Es ist sehr löblich, dass diese Seite so schnell implementiert wurde. Aber hier werden  wieder jede Menge Daten erhoben, einschließlich einer Kopie des Personalausweises. Letzteres geht natürlich nicht - vgl. meinen Beitrag vor 6 Monaten zu diesem Thema. Zudem fehlt auch eine ordentliche datenschutzrechtliche Information, was Google mit den Daten aus Löschanfrage macht und wann diese wiederum gelöscht werden. Man hat doch schließlich ein right to be forgotten about the right to be forgotten... Oder!?