Rechtsanwalt Dr. Andreas Splittgerber

Reed Smith LLP
80331, München
Experte
Experte
IT-Recht
Rechtsgebiete
IT-Recht Gewerblicher Rechtsschutz
02.12.2013

EU: Safe Harbor bleibt

Die EU-Kommission hat entschieden, dass das Safe Harbor Abkommen beibehalten wird ( http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-13-1059_en.htm ). Allerdings werden US-Behörden aufgefordert, bis zum Sommer 2014 die in dem Papier aufgeführten 13 Empfehlungen der EU zur Verbesserung des Datenschutzniveaus bei Safe Harbor zu verbessern. Bei den 13 Punkten geht es um Transparenz, Rechtsmittel, Durchsetzung und Behördenzugriff.

Kommentar: Die EU hatte eine schwierige (unlösbare?) Aufgabe. Ob sich mit diesen 13 Prinzipien aber grundlegend etwas ändert, ist mehr als fraglich. Die 13 Prinzipien sprechen meiner Ansicht nach Punkte an, die ohnehin - auch ohne NSA - schon Schwachstellen von Safe Harbor waren.

Speziell in Hinblick auf NSA/Drittzugriffe werden nur Transparenzregelungen vorgeschlagen und das Beispiel folgender transparenter Datenschutzpolicy aufgeführt: We may be obligated by mandatory law to disclose your personal data to certain authorities or other third parties, for example, to law enforcement agencies in the countries where we or third parties acting on our behalf operate.” Ich meine nicht, dass das besonders weiterhift. Das Grundproblem ist aber hier, wie auch bei anderen Fragen des Datentransfers, dass unterschiedliche Rechtsordnungen aufeinandertreffen. Die Ausweitung des territorialen Anwendungsbereichs des EU-Datenschutzrechts im Entwurf der EU-Grundverordnung, die von der EU-Kommission in ihrem Papier auch genannt wird - ist schon eher ein Mittel, diesen Konflikt besser in den Griff zu bekommen.