Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt

Rechtsanwälte SZK
65185, Wiesbaden
Rechtsgebiete
Verwaltungsrecht Umweltrecht Immobilien, Baurecht, Architektenrecht
05.08.2013

VG Gießen: Klage gegen Fracking-Verbot – Hessischer VGH soll Zuständigkeit klären

Das Verwaltungsgericht Gießen hat mit Beschluss vom 30. Juli 2013 (1 K 1311/13.GI) das Klageverfahren der Firma BNK Deutschland gegen das Land Hessen dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof zur Bestimmung des zuständigen erstinstanzlichen Gerichts vorgelegt, weil nach den einschlägigen Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung sowohl das Verwaltungsgerichts Gießen als auch das Verwaltungsgericht Kassel örtlich zuständig sind.

Die Klägerin begehrt die Erlaubnis zur Aufsuchung und Erkundung bergfreier Bodenschätze im Wege des sog. Fracking-Verfahrens. Die Erkundungen erstrecken sich dabei auf ein Gebiet, das sich überwiegend auf Nordhessen aber auch bis in den Landkreis Marburg-Biedenkopf hinein erstreckt. Die begehrte Erlaubnis bezieht sich damit nach Auffassung der Kammer auf ein ortsgebundenes Recht. Örtlich zuständig ist in einem solchen Fall nach der Verwaltungsgerichtsordnung das Verwaltungsgericht, in dessen Bezirk der Ort liegt. Ergibt sich dabei wie hier die örtliche Zuständigkeit mehrere Verwaltungsgerichte, so bestimmt der Verwaltungsgerichtshof das zuständige Gericht.

Beim Fracking handelt es sich um die Gasförderung aus tiefen Gesteinsschichten. Dabei werden zum Aufsprengen neben Wasser und Sand auch Chemikalien in das Gestein gepumpt. Die Technik ist insbesondere wegen seiner etwaigen Auswirkungen auf das Grundwasser umstritten. Die klagende BNK hatte in Nordhessen Erdgas in tiefen Bodenschichten aufspüren wollen und nach Bergrecht beantragt, weite Bereiche für eine spätere Untersuchung auf Fracking reservieren zu können. Das hatte das Regierungspräsidium Darmstadt Anfang Juni 2013 auf Grundlage zweier Gutachten, eines vom Landesamt von Umwelt und Geologie und ein weiteres von der Universität Marburg, untersagt.

Quelle: Pressemitteilung des Gerichts vom 2.8.2013

 

Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Lehrbeauftragter für Umweltrecht an der Fachhochschule Mainz und Partner der Anwaltskanzlei Rechtsanwälte SZK (Wiesbaden/Darmstadt). http://www.rechtsanwaelteszk.de