Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt

Rechtsanwälte SZK
65185, Wiesbaden
Rechtsgebiete
Verwaltungsrecht Umweltrecht Immobilien, Baurecht, Architektenrecht
13.03.2013

Entwurf für Bundesbedarfsplangesetz vorgelegt

Die Bundesregierung hat am 06.03.2013 den Entwurf für ein „Zweiten Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze“ vorgelegt. Kern des Gesetzentwurfes ist das Gesetz über den Bundesbedarfsplan (Bundesbedarfsplangesetz – BBPLG).

 

Hintergrund

 

Mit den Beschlüssen zur Umsetzung der Energiewende wurde durch die §§ 12a ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ein neues Verfahren zur Netzausbaubedarfsplanung eingeführt und wurden durch Verabschiedung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG) die Grundlagen für die beschleunigten Planungs- und Genehmigungsverfahren gelegt. Den ersten Netzentwicklungsplan Strom hat die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 26. November 2012 bestätigt und der Bundesregierung als Entwurf für einen Bundesbedarfsplan vorgelegt.Nach § 12e Absatz 1 Satz 2 EnWG ist der Bundesbedarfsplan mindestens alle drei Jahre dem Bundesgesetzgeber vorzulegen. Mit dem nunmehr vorgelegten Entwurf für das Bundesbedarfsplangesetz soll eine Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für Netzausbauvorhaben auf Höchstspannungsübertragungsnetzebene herbeigeführt werden.

 

Gesetzentwurf

 

Mit dem im Entwurf vorliegenden Bundesbedarfsplangesetz wird der Entwurf des Bundesbedarfsplans in ein Gesetzt überführt und für die enthaltenen Netzausbauvorhaben entsprechend § 12e Absatz 4 EnWG die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf festgestellt. Um das Verfahren zur Realisierung der Vorhaben zu beschleunigen, wird zudem eine Rechtswegverkürzung herbeigeführt, wonach das Bundesverwaltungsgericht als erste und letzte Instanz für Rechtsstreitigkeiten mit Bezug auf die Vorhaben des Bundesbedarfsplans zuständig ist. Darüber hinaus werden die länderübergreifenden und grenzüberschreitenden Netzausbauvorhaben identifiziert, auf die die Regelungen des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz gemäß § 2 Absatz 1 NABEG Anwendung finden.

 

Der Gesetzentwurf mit Begründung kann hier als PDF heruntergeladen werden: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/126/1712638.pdf

 

 

Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Lehrbeauftragter für Umweltrecht an der Fachhochschule Mainz und Partner der Anwaltskanzlei Rechtsanwälte SZK (http://www.rechtsanwaelteszk.de) mit Standorten in Wiesbaden und Darmstadt.