Rechtsanwalt Dan Fehlberg

Rechtsanwälte Dr. Kühlwein, Fetzner, Pfannkuch, Braun und Koll. Chemnitz
9112, Chemnitz
26.08.2010

Trotz Vollerwerbstätigkeit Kindergeldberechtigt?

Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. Juni 2010 III R 34/09 ist ein Kind, das auf einen Ausbildungsplatz wartet oder sich zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet, auch für die Monate beim Kindergeldberechtigten als Kind zu berücksichtigen, in denen es einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgeht. Bei der Ermittlung der kindergeldschädlichen Einkünfte und Bezüge des Kindes sind daher dessen Einkünfte aus der Vollzeiterwerbstätigkeit einzubeziehen (siehe hierzu auch 1 Cent zuviel kann teuer sein....)Fachanwalt für Arbeitsrecht Dan Fehlberg Rechtsanwälte Dr. Kühlwein & Koll. Ulmenstrasse 42 09112 Chemnitz Tel: 0371-355900 Fax: 0371-3559020 Mail: buero@anwalt-in-chemnitz.de