CK - Washington.   Ein Prozess im Ausland ist von amerikanischen Beweisen abhängig. Die Klägerin kann Beweise aus den USA beschaffen, indem sie beim US-Gericht eine Subpoena beantragt. Gilt das auch für ein Schiedsverfahren im Ausland? 
Ja, erklärt das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA am 25. June 2012 im Fall Application of [...]
        
        Artikel
    27.06.2012