Rechtsanwältin Christine Bonke-Heseler

recht.flott. UG (haftungsbeschränkt)
22765, Hamburg
Rechtsgebiete
Recht der freien Berufe
24.10.2013

Kundenanwalt? Gibt es nicht!

Jedenfalls nicht so, wie er durch ein Versicherungsunternehmen – nennen wir es kurz E – beworben wurde. Die E veröffentlichte auf ihrer Internetseite einen Text, der sich gut las: "Sie fühlen sich durch eine Entscheidung oder Leistung ungerecht behandelt? Sie konnten mit einer Beschwerde kein für Sie nachvollziehbares Ergebnis erzielen? Der E-Kundenanwalt ist die Stimme der Kunden im Unternehmen. Er und sein Team kümmern sich innerhalb der E um ihr Anliegen und setzen sich für Klärung und Schlichtung ein“, hieß es. Auch das der E Kundenanwalt den Kunden in Konfliktfällen helfen möchte, war dort zu lesen. Über diese Aussagen ist die E nun gestolpert; das LG Düsseldorf findet diese Werbung irreführend (LG Düsseldorf, Urteil vom 26.07.2013 - 34 O 8/13; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig).
 
Wo Anwalt drauf steht muss auch Anwalt drin sein
Das LG Düsseldorf hält der E sogar eine zweifache Irreführung vor und gibt der klagenden Rechtsanwaltskammer somit Recht: Zum einen werde der falsche Eindruck erweckt, der "Kundenanwalt" sei ein Rechtsanwalt im Sinne der §§ 3 und 4 BRAO. Die Bezeichnung führe aber noch weiter in die Irre: Denn es komme auch der falsche Eindruck auf, der Anwalt vertrete den Kunden der Versicherung, zum Beispiel gegenüber Dritten oder gegenüber der E Versicherung. Der Begriff des "Anwalts" wird dem LG zufolge in der deutschen Sprache gleichgesetzt mit dem Begriff des "RA".
 
Das LG Düsseldorf bleibt streng
Die E hatte einige Gegenargumente, die die Meinung des LG Düsseldorf aber nicht ändern konnten. So hielt es fest, dass es sich entgegen der Auffassung der Versicherung bei dem streitgegenständliche Markt i.S.v. § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG nicht um den der Erbringung von Versicherungsleistungen handelt. Auch der Hinweis der E auf einer Unterseite "Der E Kundenanwalt ist kein RA und wird auch nicht rechtsberatend tätig“ stimmte das Gericht nicht um. Denn dieser Fingerzeig war im Fließtext versteckt, während hingegen das Unternehmen durch Fettdruck und eine erheblich größere Schrift herausgestellt hat, dass "der E Kundenanwalt Kunden in Konfliktfällen helfen möchte" und er eine Schlichtungsfunktion wahrnimmt.