Christian Heinkel

Stuttgart Inkasso
71131, Jettingen
11.08.2010

Blöd wenn der Einwand den falschen betrifft

In einer Forderungssache meldeten wir uns wie gewöhnt beim Schuldner und forderten ihn zur Zahlung auf. Wenige Tage später erhielten wir eine Nachricht von ihm, in dem er auf Mängel hinwies und mitteilte, dass die Forderung aus diesem Grund momentan unberechtigt geltend gemacht wird. Als Mangel gab er an, dass das Laminat sich wellen würde. Blöd nur, dass mein Mandant kein Laminat verlegt hat, sondern lediglich PVC und Teppichboden. Kein Wunder, dass mein Mandant dessen Nachricht in dem er ihn zur Nachbesserung auffordert nicht erhalten hat.
Wie auch, wenn das Laminat eine andere Firma verlegt hat. Tja, damit war dieser Einwand erledigt und eigentlich steht nun nichts mehr im Wege, wieso der Schuldner weiterhin die Zahlung verweigern sollte.
Ich denke aber, dass da sicherlich noch was kommt. Dazu hat er sich viel zu sehr angestrengt um uns in fast schon epischer Breite zu erklären warum und weshalb das so alles nicht geht was wir da machen. Wir werden sehen was noch kommt. Geld wäre uns eigentlich am liebsten. Weitere interessante Artikel: