Rechtsanwalt Dr. Andreas Staufer

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03.06.2019

Vergabeverfahren im Rettungsdienst: Auswahlverfahren nach BayRDG

In Bayern sind bei rettungsdienstrechtlichen Auswahlverfahren die Vergabekammern zuständig. Zu den Verweisungsmöglichkeiten an die Vergabekammern (verneint).

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