Rechtsanwalt Dr. Andreas Staufer

Geschäftsführer | Staufer Kirsch GmbH
83022, Rosenheim
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IT-Recht Medizinrecht
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Internationales Wirtschaftsrecht Datenschutzrecht Wettbewerbsrecht
24.06.2015

Steuerrecht für Ärzte: Rücklagen für mögliche Regresse

Rückstellungen einer Ärzte-GbR für Honorarrückforderungen aufgrund Überschreitung der Richtgrößen für ärztliche Verordnungen sind zulässig.