Rechtsanwalt Dr. Andreas Staufer

Geschäftsführer | Staufer Kirsch GmbH
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Internationales Wirtschaftsrecht Datenschutzrecht Wettbewerbsrecht
21.05.2016

Selbständig im ärztlichen Bereitschaftsdienst

Ein Arzt, der für niedergelassene Ärzte zwei- bis dreimal pro Monat den Nachtdienst im Rahmen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der KV übernimmt, soll kein Arbeitnehmer sein.