Rechtsanwalt Dr. Andreas Staufer

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21.01.2011

Preisvergleich von Zahnärzten im Internet

Zahnärzte dürfen Kostenvoranschläge ins Internet stellen und an Preisvergleichen im Internet teilnehmen.

Zahnärzte dürfen ihre Kostenpläne in Internetportale einstellen. Patienten können damit Angebote mehrerer Zahnärzte einholen, um Kosten zu sparen. Damit hat das Bundesverfassungsgericht eine anderslautende Entscheidung des Stuttgarter Landesberufungsgerichts für Zahnärzte aufgehoben. Sie verstößt gegen die Berufsfreiheit des Zahnarztes aus Artikel 12 Abs. 1 Grundgesetz, Az. 1 BvR 1287/08. 

Zuvor hatte bereits der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 01.12.2010 (Az. I ZR 55/08) ähnlich entschieden: Eine Internetplattform zum Preisvergleich für zahnärztliche Leistungen verstößt nicht gegen das Berufsrecht der Zahnärzte.

Das Berufsrecht der Ärzte und Zahnärzte ist weiterhin im Fluss. Die Nutzung moderner Medien ist den Heilberufen nicht untersagt. Anwaltlicher Rat ist in vielen Fällen dennoch empfehlenswert.  

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Dr. Andreas Staufer
Fachanwalt für Medizinrecht