Rechtsanwalt Dr. Andreas Staufer

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07.04.2011

MVZ kein Belegarzt

MVZ darf selbst kein Belegarzt sein, angestellter Arzt des MVZ aber schon.

Die Belegarztgenehmigung erhält der angestellte Arzt, nicht das MVZ. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) am 23.03.2011 (Az.: B 6 KA 15/10 R) entschieden. Quelle: Ärztezeitung. Urteil noch nicht veröffentlicht.

Dr. Andreas Staufer
Fachanwalt für Medizinrecht