Rechtsanwalt Dr. Andreas Staufer

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Internationales Wirtschaftsrecht Datenschutzrecht Wettbewerbsrecht
03.09.2015

LG Dortmund: Zur Haftung eines Rettungsdienstträgers bei einem Notarzt-Einsatz

Das Landgericht Dortmund hatte über einen Haftungsanspruch im Rahmen eines Notarzt-Einsatzes zu entscheiden. Die Klage gegen die Stadt als Trägerin des Rettungsdienstes wurde abgewiesen. Interessant ist, dass vorliegend die ermessensfehlerhafte Lenkung des Notarzteinsatzes bei nicht aufnahmebereiten Krankenhäusern beanstandet wurde. LG