Artikel
    10.05.2014
  
              Auch Autoresponder mit Werbung unzulässig
          Nach einem Urteil des Amtsgerichts Stuttgart kann auch die Eingangsbestätigung einer eMail unzulässig sein. Voraussetzung: Sie enthält Werbung und der Empfänger hat in den Empfang von Emails nicht eingewilligt.