Rechtsanwalt Dr. Andreas Staufer

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23.12.2018

Approbation: Fehlende Sprachkenntnisse

Deutsche Sprachkenntnisse sind zwingende Voraussetzung für die Erteilung der Approbation. Aber kann die Approbationsbehörde auch nachträglich das Ruhen der Approbation anordnen, wenn die erforderlichen Sprachkenntnisse fehlen?

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