Artikel
    17.02.2014
  
              Ärztliche Approbationsordnung geändert
          Sowohl die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs hat der Gesetzgeber neu geregelt, als auch die Gleichwertigkeitsprüfung (Eignungs- und Kenntnisprüfung).