WZIRNBek
Bekanntmachung über den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Persien
Unter Bezugnahme auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen (Reichsgesetzbl. 1923 II S. 437) wird hierdurch bekanntgemacht, daß in Persien deutsche Warenbezeichnungen in demselben Umfang wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutz zugelassen werden.
Der Reichsminister der Justiz
Jur. Bezeichnung
      WZIRNBek
    Veröffentlicht
      18.01.1927
    Fundstellen
      1927, 16: RGBl II