WZGBek 1937-06-03

Bekanntmachung zum Warenzeichengesetz über ein amtliches Prüfzeichen

Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3 des Warenzeichengesetzes vom 5. Mai 1936 (Reichsgesetzbl. II S. 134) wird nachstehend der Abnahmestempel der Technischen Beratungsstelle beim Landesgewerbeamt Stuttgart für Azetylenentwickler nebst Zubehör und Behälter für verdichtete oder unter Druck gelöste Gase bekanntgemacht:

(Inhalt: nicht darstellbarer Abnahmestempel,

Fundstelle: RGBl. II 1937, 169)


Der Reichsminister der Justiz

Jur. Bezeichnung
WZGBek 1937-06-03
Veröffentlicht
03.06.1937
Fundstellen
1937, 169: RGBl II