WZG§35NICBek
Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes
Auf Grund des § 35 Abs. 1 des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) wird gemäß einer Erklärung des nicaraguanischen Patentamts bekanntgemacht:
Deutsche Warenbezeichnungen werden in Nicaragua in demselben Umfang wie inländische zum gesetzlichen Schutz zugelassen.
Der Bundesminister der Justiz
Jur. Bezeichnung
WZG§35NICBek
Veröffentlicht
30.08.1977
Fundstellen
1977, 1744: BGBl I