WZECUBek
Bekanntmachung betreffend den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in
Ecuador
Unter Bezugnahme auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (Reichsgesetzbl. S. 441) wird hierdurch bekanntgemacht, daß in Ecuador deutsche Warenbezeichnungen in gleichem Umfang wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutz zugelassen werden.
Der Reichskanzler