WZCOLBek

Bekanntmachung über den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Kolumbien

Unter Bezugnahme auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (Reichsgesetzbl. 1923 II S. 445) wird hierdurch bekanntgemacht, daß in Kolumbien deutsche Warenbezeichnungen in gleichem Umfang wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutz zugelassen werden.

Der Reichsminister der Justiz

Jur. Bezeichnung
WZCOLBek
Veröffentlicht
03.08.1925
Fundstellen
1925, 738: RGBl II