WZCHLBek

Bekanntmachung über den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Chile

Unter Bezugnahme auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen (Reichsgesetzbl. 1923 II S. 445, 1925 II S. 115, 1926 II S. 181) wird hierdurch bekanntgemacht, daß in Chile deutsche Warenbezeichnungen in gleichem Umfang wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutz zugelassen werden.

Der Reichsminister der Justiz

Jur. Bezeichnung
WZCHLBek
Veröffentlicht
17.11.1931
Fundstellen
1931, 555: RGBl II