WZAuslBek
Bekanntmachung betreffend den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in auswärtigen Staaten
Unter Bezugnahme auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (Reichsgesetzbl. S. 441) wird hierdurch bekanntgemacht, daß in den nachstehend verzeichneten Staaten:
- Belgien, Brasilien, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich-Ungarn, Rumänien, Rußland, Schweden und Norwegen, Schweiz, Serbien, Venezuela und Vereinigte Staaten von Amerika
Der Reichskanzler
Jur. Bezeichnung
WZAuslBek
Veröffentlicht
22.09.1894
Fundstellen
1894, 521: RGBl