WDNeuOG
Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
(3) Sofern in diesem Gesetz mit Bezug auf den zivilen Ersatzdienst verwendete Bezeichnungen vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes durch ein anderes Gesetz geändert werden, treten die entsprechenden neuen Bezeichnungen an ihre Stelle.
Dieses Gesetz tritt drei Monate nach Verkündung in Kraft.
Jur. Bezeichnung
WDNeuOG
Veröffentlicht
21.08.1972
Fundstellen
1972, 1481: BGBl I
Standangaben
Stand: Geändert durch Art. 2 G v. 16.8.2001 I 2093