WBOZustAnOÄndAnO

Anordnung zur Änderung der Allgemeinen Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten zur Entscheidung über Beschwerden nach der Wehrbeschwerdeordnung im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung

Die Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten zur Entscheidung über Beschwerden nach der Wehrbeschwerdeordnung im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung vom 27. September 1973 (BGBl. I S. 1512) wird wie folgt geändert:

1.
In Abschnitt A wird folgender Satz angefügt:
"Richtet sich die Beschwerde gegen einen Verwaltungsakt einer Bundeswehrverwaltungsstelle im Ausland, übertrage ich die Entscheidungsbefugnis dem Bundesamt für Wehrverwaltung."
2.
Abschnitt B Nr. 1 wird wie folgt geändert:
a)
Die Buchstaben b, c und d werden aufgehoben.
b)
Der bisherige Buchstabe e wird Buchstabe b.
c)
Buchstabe b wird wie folgt gefaßt:
"b)
bei Entscheidungen einer anderen als der in Abschnitt A Satz 2 genannten Dienststelle der Bundeswehr im Ausland mit Ausnahme von Entscheidungen über Schadensersatzansprüche."

Artikel 1 findet keine Anwendung auf Beschwerden, die vor dem Inkrafttreten dieser Anordnung eingelegt worden sind.

Diese Anordnung tritt am ersten Tage des auf die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt folgenden Kalendermonats in Kraft.

Der Bundesminister der Verteidigung

Jur. Bezeichnung
WBOZustAnOÄndAnO
Veröffentlicht
28.08.1995
Fundstellen
1995, 1245: BGBl I