VwVfRBerG 1

Erstes Gesetz zur Bereinigung des Verwaltungsverfahrensrechts

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Die durch dieses Gesetz geänderten Rechtsverordnungen können im Rahmen der jeweils einschlägigen Ermächtigung weiterhin durch Rechtsverordnung geändert oder aufgehoben werden.

Der Bundesminister des Innern kann die durch die Artikel 7 und 10 bis 13 geänderten Gesetze und Rechtsverordnungen in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekanntgeben.

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.

Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden dritten Kalendermonats in Kraft.

Jur. Bezeichnung
VwVfRBerG 1
Veröffentlicht
18.02.1986
Fundstellen
1986, 265: BGBl I