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EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz- Ermächtigungsübertragungsverordnung

Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass einer Kostenverordnung für Amtshandlungen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nach dem EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz

Auf Grund des § 11 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 4 des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3367) verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:

Die in § 11 Abs. 4 des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes vorgesehene Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen wird dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit für seinen Zuständigkeitsbereich nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes übertragen.

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Jur. Bezeichnung
VSchDGErÜbV
Pub. Bezeichnung
VSchDGErÜbV
Veröffentlicht
29.12.2006
Fundstellen
2006, 3469: BGBl I