TELEKOMErnAnOErgAnO

Anordnung zur Ergänzung der Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten und Beamtinnen im Bereich der Deutschen Bundespost Telekom

In Ergänzung unserer Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten und Beamtinnen im Bereich der Deutschen Bundespost Telekom vom 28. Februar 1990 (BGBl. I S. 437) übertragen wir die Ausübung des dort genannten Rechts für ihren Geschäftsbereich auch den Präsidenten der Direktionen Telekom.

Für besondere Fälle behalten wir uns die Ernennung und Entlassung der in Abschnitt I der Anordnung vom 28. Februar 1990 genannten Beamten und Beamtinnen vor.

Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

Deutsche Bundespost Telekom
Generaldirektion
Der Vorstand

Jur. Bezeichnung
TELEKOMErnAnOErgAnO
Veröffentlicht
05.04.1992
Fundstellen
1992, 981: BGBl I