SchwarzArbVtr NLD

Deutsch-Niederländischer Vertrag zur Bekämpfung grenzüberschreitender Schwarzarbeit

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Sozialversicherungsleistungen und -beiträgen durch Erwerbstätigkeit und bei Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit und illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit

Jur. Bezeichnung
SchwarzArbVtr NLD
Veröffentlicht
12.01.2012
Fundstellen
2013, 380: BGBl II