RüstKontrG

Gesetz zu dem Übereinkommen vom 14. Dezember 1957 über Rüstungskontrollmaßnahmen der Westeuropäischen Union

(weggefallen)

(weggefallen)

(weggefallen)

(weggefallen)

(1) Der Artikel 1 dieses Gesetzes tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) (weggefallen)

(3) Der Tag, an dem das Übereinkommen vom 14. Dezember 1957 nach seinem Artikel 23 Abs. 2 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

Jur. Bezeichnung
RüstKontrG
Veröffentlicht
10.04.1961
Fundstellen
1961, 384: BGBl II
Standangaben
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 62 G v. 8.7.2016 I 1594
Sonst: Art. 2, 3, 4 u. 5 treten gem. Art. 6 Abs. 2 dieses G zu dem Zeitpunkt in Kraft, den der Rat der Westeuropäischen Union nach Artikel 2 Abs. 1 des Übereinkommens vom 14. Dezember 1957 festsetzt. Der Tag des Inkrafttretens dieser Artikel ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.