RheinMainDonSchStrGBek
Bekanntmachung zu dem Gesetz über den rechtlichen Status der
Rhein-Main-Donau-Großschiffahrtsstraße zwischen dem Main und Nürnberg und über
die damit zusammenhängenden Eigentumsverhältnisse
Gemäß § 1 Abs. 3 des Gesetzes über den rechtlichen Status der Rhein-Main-Donau-Großschiffahrtsstraße zwischen dem Main und Nürnberg und über die damit zusammenhängenden Eigentumsverhältnisse vom 29. November 1967 (Bundesgesetzbl. II S. 2521) wird bekanntgegeben, daß die Teilstrecke des Main-Donau-Kanals vom Unterwasser der Schleuse Kriegenbrunn (Kanalkilometer 48,00) bis einschließlich der Lände Fürth (Kanalkilometer 55,50) vom 1. Juni 1972 an dem allgemeinen Verkehr dient.
Der Bundesminister für Verkehr
Details
- Veröffentlicht
- 18.04.1972
- Jur. Abkürzung
- RheinMainDonSchStrGBek
- Langtitel
- Bekanntmachung zu dem Gesetz über den rechtlichen Status der Rhein-Main-Donau-Großschiffahrtsstraße zwischen dem Main und Nürnberg und über die damit zusammenhängenden Eigentumsverhältnisse
- Fundstellen
- 1972, 709: BGBl I