POSTBANKErnAnO 1993

Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten im Bereich der Deutschen Bundespost POSTBANK

Auf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (BGBl. I S. 1915), geändert durch die Anordnung vom 21. Juni 1978 (BGBl. I S. 921), übertragen wir die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten der Besoldungsgruppen A 1 bis A 13 (gehobener Dienst) - je für ihren Bereich -
der Leiterin, dem Leiter der Postbank Zentralstelle
den Leiterinnen, den Leitern der Postbank Niederlassungen.

Für besondere Fälle behalten wir uns die Ernennung und Entlassung der in Abschnitt I genannten Beamten vor.

Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, frühestens jedoch ab 1. Juli 1993, in Kraft.

Deutsche Bundespost POSTBANK
Generaldirektion
Der Vorstand

Jur. Bezeichnung
POSTBANKErnAnO 1993
Veröffentlicht
14.06.1993
Fundstellen
1993, 1054: BGBl I