PlVereinfG

Planungsvereinfachungsgesetz

Gesetz zur Vereinfachung der Planungsverfahren für Verkehrswege

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Vor Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnene Planungsverfahren werden nach den Vorschriften dieses Gesetzes weitergeführt. § 36d Abs. 6 des Bundesbahngesetzes, § 17 Abs. 6c des Bundesfernstraßengesetzes, § 19 Abs. 4 des Bundeswasserstraßengesetzes, § 10 Abs. 8 des Luftverkehrsgesetzes und § 29 Abs. 8 des Personenbeförderungsgesetzes in der Fassung dieses Gesetzes sind auch in verwaltungsgerichtlichen Verfahren anzuwenden, bei denen die angefochtene Entscheidung vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erlassen worden ist.

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Jur. Bezeichnung
PlVereinfG
Pub. Bezeichnung
PlVereinfG
Veröffentlicht
17.12.1993
Fundstellen
1993, 2123: BGBl I