PharmAusbErprobV
Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die
Berufsausbildung zum Pharmakanten/zur Pharmakantin
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bis zum 31. Juli 2009 begonnen werden, sind die Vorschriften dieser Verordnung weiter anzuwenden.
Standangaben
- Stand: Geändert durch Art. 8 V v. 17.7.2007 I 1402