PharmAusbErprobV

Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Pharmakanten/zur Pharmakantin

Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bis zum 31. Juli 2009 begonnen werden, sind die Vorschriften dieser Verordnung weiter anzuwenden.

Jur. Bezeichnung
PharmAusbErprobV
Veröffentlicht
12.06.2002
Fundstellen
2002, 1837: BGBl I
Standangaben
Stand: Geändert durch Art. 8 V v. 17.7.2007 I 1402