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PersStdNamÜbk
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Übereinkommen über die Erteilung gewisser für das Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern
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Details
Veröffentlicht
27.09.1956
Jur. Abkürzung
PersStdNamÜbk
Langtitel
Übereinkommen über die Erteilung gewisser für das Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern
Fundstellen
1961, 1056: BGBl II