MRKProt4G

Gesetz zu dem Protokoll Nr. 4 vom 16. September 1963 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll enthalten sind

Jur. Bezeichnung
MRKProt4G
Veröffentlicht
09.05.1968
Fundstellen
1968, 422: BGBl II