MRKProt4G
Gesetz zu dem Protokoll Nr. 4 vom 16. September 1963 zur Konvention zum
Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das gewisse Rechte und
Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im
ersten Zusatzprotokoll enthalten sind
Details
- Veröffentlicht
- 09.05.1968
- Jur. Abkürzung
- MRKProt4G
- Langtitel
- Gesetz zu dem Protokoll Nr. 4 vom 16. September 1963 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll enthalten sind
- Fundstellen
- 1968, 422: BGBl II