ModGAufhG

Gesetz zur Aufhebung des Modulationsgesetzes

Für Direktzahlungen, die für die Kalenderjahre 2003 und 2004 gewährt worden sind oder gewährt werden, ist das in § 1 genannte Gesetz weiter anzuwenden.

Jur. Bezeichnung
ModGAufhG
Veröffentlicht
21.07.2004
Fundstellen
2004, 1763, 1774: BGBl I