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Verordnung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen von Meistern der volkseigenen Industrie als Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle

Auf Grund des § 7 Abs. 2 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Dezember 1965 (BGBl. 1966 I S. 1) in Verbindung mit Anlage I Kapitel V Sachgebiet B Abschnitt III Nr. 1 Buchstabe n des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes vom 23. September 1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 999) verordnet der Bundesminister für Wirtschaft:

Ausbildungsabschlüsse zum Meister der volkseigenen Industrie, die bis zum 31. Dezember 1991 erlangt werden, werden für ein Handwerk, dessen Arbeitsgebiet nach Maßgabe der Anlage dem jeweiligen Fachgebiet des Ausbildungsabschlusses entspricht, als Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle anerkannt, wenn der Inhaber des Ausbildungsabschlusses

1.
nach dem 31. Dezember 1981 eine dreijährige praktische Tätigkeit abgeleistet hat, die dem zu betreibenden oder einem mit diesem verwandten Handwerk entspricht, oder
2.
nach dem 9. November 1989 an Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen hat, in denen die in dem zu betreibenden oder in einem mit diesem verwandten Handwerk erforderlichen fachpraktischen und fachtheoretischen Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt worden sind, oder
3.
nach dem 31. Dezember 1981 Lehrlinge in einem Beruf ausgebildet hat, dessen Fachgebiet dem zu betreibenden Handwerk entspricht.

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1992 in Kraft.

Der Bundesrat hat zugestimmt.

( Fundstelle: BGBl. I 1991, 2163 - 2168 )

Meister der volkseigenen Industrieentsprechende Handwerke
Meister für AnlagenbauMetallbauer
Maschinenbaumechaniker
Kupferschmiede
Meister für AusbauMaurer
Beton- und Stahlbetonbauer
Feuerungs- und Schornsteinbauer
Wärme-, Kälte- und
Schallschutzisolierer
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
Betonstein- und Terrazzohersteller
Estrichleger
Stukkateure
Maler und Lackierer
Meister für Back- und TeigwarenproduktionBäcker
Konditoren
Meister für bautechnische InstandsetzungMaurer
Beton- und Stahlbetonbauer
Feuerungs- und Schornsteinbauer
Dachdecker
Wärme-, Kälte- und
Schallschutzisolierer
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
Betonstein- und Terrazzohersteller
Estrichleger
Stukkateure
Maler und Lackierer
Meister für BekleidungstechnikHerrenschneider
Damenschneider
Wäscheschneider
Modisten
Hut- und Mützenmacher
Handschuhmacher
Meister für BeleuchtungstechnikElektroinstallateure
Meister für BetonelementeproduktionMaurer
Beton- und Stahlbetonbauer
Betonstein- und Terrazzohersteller
Meister für BlasinstrumentenbauMetallblasinstrumenten- und
Schlagzeugmacher
Holzblasinstrumentenmacher
Meister für BMSR-TechnikElektroinstallateure
Elektromechaniker
Radio- und Fernsehtechniker
Meister für Brauerei und MälzereiBrauer und Mälzer
Meister für buchbinderischeWeiterverarbeitung
Buchbinder
Meister für BühnentechnikMaler und Lackierer
Metallbauer
Tischler
DachdeckermeisterDachdecker
DamenmaßschneiderDamenschneider
Herrenschneider
Wäscheschneider
Modisten
Hut- und Mützenmacher
Handschuhmacher
Meister für DruckformenherstellungFlexografen
Chemigrafen
Meister für DrucktechnikBuchdrucker; Schriftsetzer; Drucker
Steindrucker
Siebdrucker
Chemigrafen
Meister für EisenbahnbautechnikStraßenbauer
Meister für elektrischeElektroinstallateure
EnergieanlagenElektromechaniker
Elektromaschinenbauer
Meister für ElektroinstallationElektroinstallateure
Elektromechaniker
Meister für ElektronikBüroinformationselektroniker
Elektromechaniker
Fernmeldeanlagenelektroniker
Radio- und Fernsehtechniker
Meister für ElektrotechnikElektroinstallateure
Elektromechaniker
Elektromaschinenbauer
Meister für FahrzeugelektrikKraftfahrzeugelektriker
Elektromechaniker
Elektromaschinenbauer
Meister für FeinwerktechnikMaschinenbaumechaniker
Werkzeugmacher
Dreher
Feinmechaniker
Schneidwerkzeugmechaniker
Chirurgiemechaniker
Feinoptiker
Meister für FleischverarbeitungFleischer
Meister für FleischwirtschaftFleischer
FotografenmeisterFotografen
FriseurmeisterFriseure
Meister für GalvanotechnikGalvaniseure und Metallschleifer
Meister für Gasverteilung und -anwendungGas- und Wasserinstallateure
Meister für GebäudereinigungGebäudereiniger
Meister für Gebäude- und FahrzeugreinigungGebäudereiniger
Meister für GetreidewirtschaftMüller
Meister für GießereitechnikZinngießer
Metallformer und Metallgießer
Glockengießer
Meister für GlastechnikGlasschleifer und Glasätzer
Meister für HaushaltgeräteinstandsetzungElektroinstallateure
Elektromechaniker
Elektromaschinenbauer
Meister für Heizungs-, Lüftungs- und SanitärtechnikKlempner
Gas- und Wasserinstallateure
Zentralheizungs- und Lüftungsbauer
HerrenmaßschneiderHerrenschneider
Damenschneider
Wäscheschneider
Modisten
Hut- und Mützenmacher
Handschuhmacher
Meister für HochbauMaurer
Beton- und Stahlbetonbauer
Feuerungs- und Schornsteinbauer
Zimmerer
Dachdecker
Meister für HolztechnikTischler
Modellbauer
Parkettleger
Meister für Instandhaltung von Elektrogeräten und -anlagenElektroinstallateure
Elektromechaniker
Elektromaschinenbauer
Meister für IsolierungenWärme-, Kälte- und
Schallschutzisolierer
KarosseriebaumeisterKarosserie- und Fahrzeugbauer
Wagner
Meister für KeramikKeramiker
Kerammaler- und -dekorierermeisterGlas- und Porzellanmaler
Keramiker
Meister für KraftfahrzeugelektrikKraftfahrzeugelektriker
Elektromechaniker
Elektromaschinenbauer
Meister für KraftfahrzeuginstandhaltungKarosserie- und Fahrzeugbauer
Zweiradmechaniker
Kraftfahrzeugmechaniker
Kraftfahrzeugelektriker
Landmaschinenmechaniker
LackierermeisterMaler und Lackierer
Meister für landtechnische InstandhaltungMetallbauer
Kraftfahrzeugmechaniker
Landmaschinenmechaniker
Meister für Leder- und KunstledertechnikGerber
Sattler
MalermeisterMaler und Lackierer
Meister für MaschinenbauMaschinenbaumechaniker
Meister für Maschinen- undAnlageninstandhaltung
Maschinenbaumechaniker
Meister für MaßschneidereiHerrenschneider
Damenschneider
Wäscheschneider
Modisten
Hut- und Mützenmacher
Handschuhmacher
Meister für MeliorationStraßenbauer
Meister für MischfutterproduktionMüller
Meister für MühlenindustrieMüller
Meister für NachrichtentechnikFernmeldeanlagenelektroniker
OfenbaumeisterBackofenbauer
Kachelofen- und Luftheizungsbauer
Meister für OrgelbauOrgel- und Harmoniumbauer
Orthopädiemechaniker- und BandagistenmeisterBandagisten
Orthopädiemechaniker
OrthopädieschuhmachermeisterSchuhmacher
Orthopädieschuhmacher
Meister für Plast- und ElastverarbeitungVulkaniseure
Meister für PolstertechnikSattler
Raumausstatter
Meister für Post- und FernmeldebetriebstechnikElektromechaniker
Fernmeldeanlagenelektroniker
RahmenglasermeisterGlaser
Meister für Rauchwarenherstellung und -verarbeitungKürschner
Gerber
Meister für ReproduktionstechnikBuchdrucker; Schriftsetzer; Drucker
Steindrucker
Chemigrafen
Meister für SatztechnikBuchdrucker; Schriftsetzer; Drucker
Steindrucker
Meister für SchienenfahrzeuginstandhaltungKarosserie- und Fahrzeugbauer
Maschinenbaumechaniker
Kraftfahrzeugmechaniker
Kraftfahrzeugelektriker
Elektromechaniker
Elektromaschinenbauer
Meister für SchiffbauBootsbauer
Schiffbauer
Meister für SchiffsbetriebstechnikMaschinenbaumechaniker
Kälteanlagenbauer
Gas- und Wasserinstallateure
Zentralheizungs- und Lüftungsbauer
Kupferschmiede
Elektroinstallateure
Elektromechaniker
Elektromaschinenbauer
Meister für SchmuckindustrieGoldschmiede
Silberschmiede
Farbsteinschleifer,
Achatschleifer und
Schmucksteingraveure
Schrift- und GrafikmalermeisterSchilder- und Lichtreklamehersteller
Meister für Schuh- und LederwareninstandsetzungSchuhmacher
SchuhmachermeisterSchuhmacher
Meister für Spirituosen, Wein, Sekt und alkoholfreie GetränkeWeinküfer
StraßenbaumeisterStraßenbauer
Meister für StraßenbautechnikStraßenbauer
Meister für Streich- undGeigenbauer
ZupfinstrumentenbauZupfinstrumentenmacher
Meister für TextilreinigungTextilreiniger
Meister für Textilverarbeitung und -reparaturHerrenschneider
Damenschneider
Wäscheschneider
Modisten
Hut- und Mützenmacher
Handschuhmacher
Meister für TiefbauStraßenbauer
Meister für TiefbohrtechnikBrunnenbauer
Meister für Tonzungen-Orgel- und Harmoniumbauer
instrumentenbauHandzuginstrumentenmacher
UhrmachermeisterUhrmacher
Meister für WärmeversorgungZentralheizungs- und Lüftungsbauer
Meister für Wein- und SektherstellungWeinküfer
Meister für WerksteinbearbeitungBetonstein- und Terrazzohersteller
Steinmetzen und Steinbildhauer
ZahntechnikermeisterZahntechniker
ZimmerermeisterZimmerer

Jur. Bezeichnung
MeistVoEigAnerkV
Veröffentlicht
06.12.1991
Fundstellen
1991, 2162: BGBl I
Standangaben
Stand: Geändert durch Art. 4 Abs. 4 G v. 25.3.1998 I 596