LMKV/BierVÄndV

Verordnung zur Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung und der Bierverordnung

Auf Grund des § 19 Abs. 1 Nr. 1 und 4 Buchstabe a und b und Abs. 2 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juli 1993 (BGBl. I S. 1169) verordnet das Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und für Wirtschaft:

Bis zum 31. März 1997 dürfen Biere noch nach den bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden Vorschriften gekennzeichnet werden; die so gekennzeichneten Biere dürfen über diesen Zeitpunkt hinaus in Verkehr gebracht werden.

Das Bundesministerium für Gesundheit kann den Wortlaut der Bierverordnung in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekanntmachen.

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Der Bundesrat hat zugestimmt.

Jur. Bezeichnung
LMKV/BierVÄndV
Veröffentlicht
07.12.1994
Fundstellen
1994, 3743: BGBl I
Standangaben
Stand: Geändert durch Art. 2 V v. 21.12.1995 I 2100