KVArbNÜbkG

Gesetz über die Internationalen Übereinkommen betreffend die Krankenversicherung der Arbeitnehmer in Gewerbe und Handel und der Hausgehilfen sowie die Krankenversicherung der Arbeitnehmer in der Landwirtschaft

Für die Durchführung der Übereinkommen sind die Reichsversicherungsordnung und das Reichsknappschaftsgesetz maßgebend.

Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Verkündung folgenden Tag in Kraft.

Jur. Bezeichnung
KVArbNÜbkG
Veröffentlicht
28.10.1927
Fundstellen
1927, 887: RGBl II