KnVAusbauV

Verordnung über den weiteren Ausbau der knappschaftlichen Versicherung

Der Ministerrat für die Reichsverteidigung verordnet mit Gesetzeskraft:

(1) Über die Zuständigkeit ... der besonderen Krankenkassen sowie über die Berechnung des Grundlohns bestimmt die Satzung das Nähere. Sie stellt Richtlinien auf für die Gewährung der Mehrleistungen. Diese können für Arbeiter, Angestellte und Rentner verschieden festgesetzt werden. Bestandteil der Satzung bildet auch die Krankenordnung.

(2)

(3) u. (4) ...

Jur. Bezeichnung
KnVAusbauV
Veröffentlicht
19.05.1941
Fundstellen
1941, 287: RGBl I
Standangaben
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 22 Nr. 1 G v. 22.12.1983 I 1532
Aufh: V aufgeh. mit Ausnahme des § 2 Abs. 1 durch Art. 22 Nr. 1 G 63-19 v. 22.12.1983 mWv 1.1.1984